Ab 9. Mai 2020 wird die Adventkirche in Bensberg schrittweise für den Gottesdienstbesuch geöffnet. Folgende Regelungen sind dabei verbindlich zu beachten:
Jeder Gottesdienstbesucher und jede Gottesdienstbesucherin nimmt seine persönliche Verantwortung für sich selbst und für andere wahr. Grundsätzlich ist das Tragen von Schutzmasken (Mund- und Nasenschutz) beim Betreten und Bewegen im Gemeindehaus notwendig. Jede Gottesdienstbesucherin und jeder Gottesdienstbesucher ist gebeten, die notwendige Schutzmaske (Mund- und Nasenschutz) selbst mitzubringen.
Der gesellschaftlich gebotene Personenabstand (mind. 1,5 m) ist vor, während und nach dem Gottesdienstbesuch einzuhalten. Beim Betreten des Gottesdiensthauses ist es verpflichtend, die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Die Toiletten können nur einzeln betreten werden. Die Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) gelten auch für alle Sitzplätze im Gottesdienstraum. Hausstandsgemeinschaften können näher zusammensitzen. Nachdem der Sitzplatz zügig aufgesucht wurde, wird während des Gottesdienstes auf die Maskenpflicht verzichtet. Zur Einhaltung des Hygienekonzeptes hat der Saaldienst Weisungsbefugnis. Sie umfasst die Einhaltung der festgelegten Hygieneregeln.
Der Gottesdienst beginnt um 10 Uhr und findet in verkürzter Form und ohne Gesang statt. Maximal 25 Personen können am Gottesdienst teilnehmen. Gesprächskreise und Kindergruppen sind vorerst nicht möglich, ebenso wird bis auf Weiteres kein Abendmahl angeboten.
Spenden sollten möglichst auf das Gemeindekonto überwiesen werden. Für die Gabensammlung wird im Gottesdienstraum ein Sammelbehälter aufgestellt, damit die Sammlung kontaktlos erfolgen kann.
Gemeinsame Mahlzeiten, jede Form von Potluck bzw. Bistro vor, während und nach dem Gottesdienst sind nicht möglich.
Es wird eine Anwesenheitsliste für den Fall geführt, dass eine Infektionskette ermittelt und unterbrochen werden soll. Zur nachträglichen Kontaktaufnahme wird bei bekannten Personen Name und Telefonnummer benötigt; in anderen Fällen ist die postalische Anschrift notwendig. Die Teilnehmerlisten werden unter Beachtung der Datenschutzverordnung der Freikirche acht Wochen aufbewahrt und danach nachweislich vernichtet.