Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen mit neuen Testvorgaben (2G plus) hat Auswirkungen auf die Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Adventkirche Bensberg und im BiZeB. *
Gottesdienste
Es bleibt bei Abständen von 1,50 Meter und der Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske bei gleichzeitiger Bedeckung von Mund und Nase während der gesamten Zeit, auch beim Gemeindegesang. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; müssen ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Teilnahme an den Gottesdiensten ohne Impfung und Test bleibt weiterhin möglich.
Musik
Für Chöre und Blasensembles gilt bei Proben und Auftritten 2G plus. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen, der nur 24 Stunden zurückliegen darf, beim PCR-Test 48 Stunden. Dann ist Singen ohne Maske erlaubt. Nach einer Corona-Auffrischungsimpfung („Booster“) ist kein zusätzlicher Test nötig.
Kinder und Jugendliche
Kinder im Vorschulalter werden ohne Test Getesteten gleichgestellt. Jugendliche bis 16 Jahren gelten wegen regelmäßiger Tests in Schulen als getestet. 16- und 17-Jährige müssen ihren Status nachweisen. Falls sie nicht in Schulen getestet werden, benötigen sie einen Test wie oben.
Nicht gottesdienstliche Veranstaltungen
Zusätzlich zur Maskenpflicht und den Abstandsregeln gilt für alle Veranstaltungen, Jugendtreffen und Gremiensitzungen die 2G plus Regel (geimpft oder genesen plus Test, nicht älter als 24 Stunden. Die Testerfordernis kann durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden). Geboosterte sind vom Test befreit.
Bensberg, 21. Januar 2022
Gemeindeleitung
* Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet.